06.05.24 | Vollzeit | Pattensen | www.pattensen.deEndet die Bestellung. Ein Antrag auf Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfeger oder -fegerin aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. Ihr Gewerbe abmelden. Verfahrensablauf Um die Aufhebung
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