13.05.24 | Vollzeit | Alzenau | www.alzenau.deAls Transportbegleitdokument beim Verstorbenen, wird dem Standesamt spätestens vor der Bestattung oder Einäscherung zum Vermerk der Beurkundung vorgelegt und letztlich in den Unterlagen des Friedhofsträgers aufbewahrt. Blatt 4 des vertraulichen Teils ist für den Fall einer Obduktion vorgesehen und wird mit dem unausgefüllten
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